Zahnärzte
Berufsrecht
Dem Zahnärztlichen Bezirksverband Oberbayern obliegt zusammen mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer nach dem Heilberufe-Kammer-Gesetz die Berufsaufsicht über die Zahnärzte in Oberbayern (außer München Stadt und Land) (Art. 38 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 i. V. mit Art. 46 Abs. 2 HKaG). Dies betrifft u.a. die korrekte Titelführung, das Werberecht, die Außendarstellung und Beschwerden von Patienten.
Die Delegiertenversammlung des ZBV Oberbayern hat gemäß Art. 7 Art. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) eine Satzung für den ZBV Oberbayern beschlossen.
Informationen und Formulare für Ihre Anmeldung im ZBV Oberbayern
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Wichtige Anmerkung zu sog. „Vertragsmustern“
Vertragsmuster sollen keinesfalls „blind“ verwendet werden, sondern müssen individualisiert werden.
Es handelt sich vorliegend um "Vertragsmuster“, die von Dr. Rolf Hellmuth, Eching, entworfen worden ist.
Der ZBV Oberbayern unterstützt diese Vertragsmuster, kann aber naturgemäß keinerlei Haftung für die Anwendung dieser Vertragsmuster übernehmen.
Dr. Peter Klotz, 1. Vorsitzender ZBV Oberbayern