Der Vorstand:
Know-How & Engagement
"Zahnärztlicher Bezirksverband" (ZBV) ist die offizielle Bezeichnung für die acht „regionalen Zahnärztekammern“ in Bayern, die allesamt Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) sind.
Jeder Zahnarzt in Bayern ist Pflichtmitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbands, der für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig ist, die Ausbildung und Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten organisiert und die Zahnärzte vor Ort in allen Fragen der Berufsausübung unterstützt.
Der ZBV Oberbayern ist der größte Zahnärztliche Bezirksverband in Bayern mit über 3.600 Mitgliedern. In Oberbayern besteht die Besonderheit, dass für die Stadt München und den Landkreis München ein eigener Bezirksverband besteht (ZBV München Stadt und Land).
Jeder Zahnärztliche Bezirksverband hat einen Vorstand, der alle vier Jahre entweder direkt von den Zahnärzten per Briefwahl oder durch eine Delegiertenversammlung gewählt wird. Im Fall des ZBV Oberbayern wählen die Zahnärzte eine Delegiertenversammlung per Briefwahl.