Zahnärztlicher
Bezirksverband
Oberbayern
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Prüfungsanmeldung

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr ist von der Ausbildungspraxis zu tragen. Sofern kein Ausbildungsvertrag besteht von der Prüfungsteilnehmerin.

Prüfungen nach alter Ausbildungsordnung (für Verträge, die bis zum 31.07.2022 begonnen haben):

Prüfungsgebühr Abschlussprüfung 300,00 Euro

Prüfungsgebühr Zwischenprüfung 100,00 Euro

Prüfungsgebühr nach neue Ausbildungsordnung (für Verträge, die ab dem 01.08.2022 begonnen haben):

Prüfungsgebühr GAP 1 300,00 Euro

Prüfungsgebühr GAP 2 450,00 Euro

Anmeldefristen

GAP 2 am 17.06.2026:

-> Anmeldeschluss: 13.03.2026

GAP 1 am 28.10.2026:

-> Anmeldeschluss: 31.07.2026

GAP 2 am 20.01.2027:

-> Anmeldeschluss: 29.10.2026

GAP 1 am 21.04.2027:

-> Anmeldeschluss: 11.12.2026

Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung gem. Prüfungsordnung Abschlussprüfung ZFA. Der Ausbildungsnachweis ist in Form des jeweils unterschriebenen Teils des betrieblichen Ausbildungsplans in Form einer PDF-Datei zusammen mit dem Anmeldeformular vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die o.g. Anmeldefristen strikt einzuhalten sind. Anmeldungen, die zu spät eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wichtig: sofern Sie die Berufsschule in München besuchen, wenden Sie sich bitte an den ZBV München Stadt und Land.

Anlagen zur Prüfungsanmeldung (Link zur BLZK)