- Ausbildung
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge und Zusatzerklärung KFO und BW zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Links
- Verlust von Dokumenten
- Zu welchen Prüfungen müssen Sie Ihre Auszubildenden anmelden?
Prüfungsanmeldung
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr ist von der Ausbildungspraxis zu tragen. Sofern kein Ausbildungsvertrag besteht von der Prüfungsteilnehmerin.
Prüfungen nach alter Ausbildungsordnung (für Verträge, die bis zum 31.07.2022 begonnen haben):
Prüfungsgebühr Abschlussprüfung 300,00 Euro
Prüfungsgebühr Zwischenprüfung 100,00 Euro
Prüfungsgebühr nach neue Ausbildungsordnung (für Verträge, die ab dem 01.08.2022 begonnen haben):
Prüfungsgebühr GAP 1 300,00 Euro
Prüfungsgebühr GAP 2 450,00 Euro
Anmeldefristen
GAP 2 am 17.06.2026:
-> Anmeldeschluss: 13.03.2026
GAP 1 am 28.10.2026:
-> Anmeldeschluss: 31.07.2026
GAP 2 am 20.01.2027:
-> Anmeldeschluss: 29.10.2026
GAP 1 am 21.04.2027:
-> Anmeldeschluss: 11.12.2026
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung gem. Prüfungsordnung Abschlussprüfung ZFA. Der Ausbildungsnachweis ist in Form des jeweils unterschriebenen Teils des betrieblichen Ausbildungsplans in Form einer PDF-Datei zusammen mit dem Anmeldeformular vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die o.g. Anmeldefristen strikt einzuhalten sind. Anmeldungen, die zu spät eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wichtig: sofern Sie die Berufsschule in München besuchen, wenden Sie sich bitte an den ZBV München Stadt und Land.