- Ausbildung
- Beiblätter zum Ausbildungsvertrag
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge und Zusatzerklärung KFO und BW zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Qualifizierte Ausbildungspraxis - Kursreihe & Zertifikat
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Zahnärztliches Personal
Prüfungstermine
Anmeldefristen
Winterabschlussprüfung am 17.01.2024: 03. November 2023
Zwischenprüfung am 24.04.2024: 19. Januar 2024
Abschlussprüfung Teil 1 am 24.04.2024: 19. Januar 2024
(alle Azubis mit Ausbildungsbeginn September 2022 nach neuer Ausbildungsverordnung)
Abschlussprüfung Teil 2 am 12.06.2024: 15. März 2024
(zweijährige Verkürzer)
W I N T E R P R Ü F U N G E N
17.01.2024
15.01.2025
Z W I S C H E N P R Ü F U N G E N
24.04.2024
12.03.2025
S O M M E R P R Ü F U N G E N
Teil 1 gestreckte Abschlussprüfung 24.04.2024
12.06.2024
04.06.2025
Winterprüfung 2024
Zeitplan Zahnmedizinische Fachangestellte
Mittwoch, 17.01.2024
08.30 - 10.00 Uhr: Bereich Abrechnungswesen
10.00 - 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung
11.00 - 11.45 Uhr: Pause
11.45 - 13.15 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz
(einschließlich Kenntnisnachweis im Strahlenschutz)
13.15 - 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
H I N W E I S:
Der Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung ist der letzte Ausbildungstag. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.
Termine der praktischen Prüfung und mündlichen Ergänzungsprüfung an den jeweiligen Berufsschulen:
Bad Tölz
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Erding
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Fürstenfeldbruck
Praktische Prüfungen:
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Abschlussprüfung
Garmisch-Partenkirchen
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Ingolstadt
Praktische Prüfung:
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Keine Abschlussfeier
Mühldorf
Praktische Prüfungen:
Mündliche Prüfung:
Rosenheim
Praktische Prüfungen
Mündliche Prüfung
Abschlussfeier
Starnberg
Praktische Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Traunstein
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Praktische Prüfungen
Das Fach „Praktische Übungen" ist lt. Prüfungsordnung wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnahme gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Eine mündliche Prüfung kommt nur dann in Betracht, wenn dies für das Bestehen der Prüfung relevant ist.
Versäumte Prüfungstermine bedeuten ein Nichtbestehen der Prüfung.