- Ausbildung
- Beiblätter zum Ausbildungsvertrag
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge und Zusatzerklärung KFO und BW zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Zahnärztliches Personal
Prüfungstermine
Anmeldefristen
Winterabschlussprüfung am 17.01.2024: 03. November 2023
Zwischenprüfung am 24.04.2024: 19. Januar 2024
Abschlussprüfung Teil 1 am 24.04.2024: 19. Januar 2024
Abschlussprüfung Teil 2 /Sommerabschlussprüfung am 12.06.2024: 15. März 2024
W I N T E R P R Ü F U N G E N
17.01.2024
15.01.2025
Z W I S C H E N P R Ü F U N G E N
24.04.2024
12.03.2025
S O M M E R P R Ü F U N G E N
Teil 1 gestreckte Abschlussprüfung 24.04.2024
12.06.2024
04.06.2025
Winterprüfung 2024
Zeitplan Zahnmedizinische Fachangestellte
Mittwoch, 17.01.2024
08.30 - 10.00 Uhr: Bereich Abrechnungswesen
10.00 - 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung
11.00 - 11.45 Uhr: Pause
11.45 - 13.15 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz
(einschließlich Kenntnisnachweis im Strahlenschutz)
13.15 - 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
H I N W E I S:
Der Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung ist der letzte Ausbildungstag. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.
Termine der praktischen Prüfung und mündlichen Ergänzungsprüfung an den jeweiligen Berufsschulen:
Fürstenfeldbruck
Praktische Prüfungen:
19.01.2024
20.01.2024
26.01.2024
27.01.2024
02.02.2024
03.02.2024
04.02.2024
Mündliche Ergänzungsprüfung:
27.02.2024
Abschlussfeier:
27.02.2024
Ingolstadt
Praktische Prüfung:
09.02.2024
Mündliche Ergänzungsprüfung:
21.02.2024
Keine Abschlussfeier
Rosenheim
Praktische Prüfungen
31.01.2024
03.02.2024
Mündliche Prüfung
20.02.2024
Abschlussfeier
Praktische Prüfungen
Das Fach „Praktische Übungen" ist lt. Prüfungsordnung wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnahme gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Eine mündliche Prüfung kommt nur dann in Betracht, wenn dies für das Bestehen der Prüfung relevant ist.
Versäumte Prüfungstermine bedeuten ein Nichtbestehen der Prüfung.