Zahnärztlicher
Bezirksverband
Oberbayern
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Prüfungstermine

Anmeldefristen

Winterabschlussprüfung am 17.01.2024: 03. November 2023

Zwischenprüfung am 24.04.2024: 19. Januar 2024

Abschlussprüfung Teil 1 am 24.04.2024: 19. Januar 2024

(alle Azubis mit Ausbildungsbeginn September 2022 nach neuer Ausbildungsverordnung)

Abschlussprüfung Teil 2 am 12.06.2024: 15. März 2024

(zweijährige Verkürzer)

W I N T E R P R Ü F U N G E N

17.01.2024

15.01.2025

Z W I S C H E N P R Ü F U N G E N

24.04.2024

12.03.2025

S O M M E R P R Ü F U N G E N

Teil 1 gestreckte Abschlussprüfung 24.04.2024

12.06.2024

04.06.2025

Winterprüfung 2024

Zeitplan Zahnmedizinische Fachangestellte

Mittwoch, 17.01.2024

08.30 - 10.00 Uhr: Bereich Abrechnungswesen

10.00 - 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 - 11.45 Uhr: Pause

11.45 - 13.15 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz

(einschließlich Kenntnisnachweis im Strahlenschutz)

13.15 - 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

H I N W E I S:

Der Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung ist der letzte Ausbildungstag. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.

Termine der praktischen Prüfung und mündlichen Ergänzungsprüfung an den jeweiligen Berufsschulen:

Bad Tölz

Praktische Prüfungen

Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschlussfeier

Erding

Praktische Prüfungen

Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschlussfeier

Fürstenfeldbruck

Praktische Prüfungen:

Mündliche Ergänzungsprüfung:

Abschlussprüfung

Garmisch-Partenkirchen

Praktische Prüfungen

Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschlussfeier

Ingolstadt

Praktische Prüfung:

Mündliche Ergänzungsprüfung:

Keine Abschlussfeier

Mühldorf

Praktische Prüfungen:

Mündliche Prüfung:

Rosenheim

Praktische Prüfungen

Mündliche Prüfung

Abschlussfeier

Starnberg

Praktische Prüfung

Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschlussfeier

Traunstein

Praktische Prüfungen

Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschlussfeier

Praktische Prüfungen

Das Fach „Praktische Übungen" ist lt. Prüfungsordnung wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnahme gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Prüfung kommt nur dann in Betracht, wenn dies für das Bestehen der Prüfung relevant ist.

Versäumte Prüfungstermine bedeuten ein Nichtbestehen der Prüfung.