- Ausbildung
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Qualifizierte Ausbildungspraxis - Kursreihe & Zertifikat
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Zahnärztliches Personal
- Prüfungsordnung
Prüfungstermine
W I N T E R P R Ü F U N G E N
18.01.2023
17.01.2024
15.01.2025
Z W I S C H E N P R Ü F U N G E N
26.04.2023
13.03.2024
12.03.2025
S O M M E R P R Ü F U N G E N
14.06.2023
12.06.2024
04.06.2025
Winterprüfung 2023
Zeitplan Zahnmedizinische Fachangestellte
Mittwoch, 18.01.2023
08.30 - 10.00 Uhr: Bereich Abrechnungswesen
10.00 - 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung
11.00 - 11.45 Uhr: Pause
11.45 - 13.15 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz
(einschließlich Kenntnisnachweis im Strahlenschutz)
13.15 - 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
H I N W E I S:
Der Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung ist der letzte Ausbildungstag. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.
Termine der praktischen Prüfung und mündlichen Ergänzungsprüfung an den jeweiligen Berufsschulen:
Bad Tölz
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Erding
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Fürstenfeldbruck
Praktische Prüfungen:
14.01.2023
21.01.2023
28.01.2023
04.02.2023
11.02.2023
Mündliche Ergänzungsprüfung:
27.02.2023
Garmisch-Partenkirchen
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Ingolstadt
Praktische Prüfung:
11.02.2023
Mündliche Ergänzungsprüfung:
17.02.2023
Keine Abschlussfeier
Mühldorf
Praktische Prüfungen:
03.02.2023
06.02.2023
10.02.2023
Mündliche Prüfung:
17.02.2023
Rosenheim
Praktische Prüfungen
Mündliche Prüfung
Abschlussfeier
Starnberg
Praktische Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Traunstein
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Praktische Prüfungen
Das Fach „Praktische Übungen" ist lt. Prüfungsordnung wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnahme gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Eine mündliche Prüfung kommt nur dann in Betracht, wenn dies für das Bestehen der Prüfung relevant ist.
Versäumte Prüfungstermine bedeuten ein Nichtbestehen der Prüfung.