- Ausbildung
- Information rund um Ihre-/n Auszubildende-/n
- Sonstige Anträge und Zusatzerklärung KFO und BW zum Ausbildungsvertrag
- Neue ZFA-Ausbildungsverordnung ab 01.08.2022
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungstermine
- Prüfungsordnung
- Wenn Ihre Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- Links
- Verlust von Dokumenten
- Zu welchen Prüfungen müssen Sie Ihre Auszubildenden anmelden?
Prüfungstermine
G A P 1
29.10.2025
29.04.2026
28.10.2026
21.04.2027
27.10.2027
05.04.2028
25.10.2028
25.04.2029
24.10.2029
G A P 2 (Winter)
14.01.2026
20.01.2027
19.01.2028
17.01.2029
G A P 2 (Sommer)
17.06.2026
09.06.2027
31.05.2028
13.06.2029
H I N W E I S:
Der Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung ist der letzte Ausbildungstag. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.
Termine der praktischen Prüfung und mündlichen Ergänzungsprüfung an den jeweiligen Berufsschulen:
Bad Tölz
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Erding
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Fürstenfeldbruck
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Garmisch-Partenkirchen
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Ingolstadt
Praktische Prüfung:
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Keine Abschlussfeier
Mühldorf
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
21.07.2025
Abschlussfeier
Rosenheim
Praktische Prüfungen
Mündliche Prüfung
Abschlussfeier
Starnberg
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Traunstein
Praktische Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussfeier
Praktische Prüfungen
Das Fach „Praktische Übungen" ist lt. Prüfungsordnung wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnahme gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Eine mündliche Prüfung kommt nur dann in Betracht, wenn dies für das Bestehen der Prüfung relevant ist.
Versäumte Prüfungstermine bedeuten ein Nichtbestehen der Prüfung.